Der Bundesfinanzhof hat die Rechte der Finanzämter erheblich gestärkt: Der Fiskus darf danach automatisch, also ohne Konto-Inhaber zu fragen, alle Konten und Salden einsehen, auch auf ausländischen Konten (Az.: IX R 36/21). Das oberste Finanzgericht wies damit klagen mehrerer Rentner ab, die gegen die Übermittlung von Kontendaten an das Bundeszentralamt für Steuern geklagt hatten. Damit steht der Steuer-Anspruch des Staates über dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Und die Finanzrichter gingen in ihrem Urteil noch weiter: Das automatische Informationen sammeln ist auch statthaft, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht.
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Wer wegen Home Office in eine größere Wohnung umzieht, kann die Umzugskosten nicht als Werbungskosten bei der Steuer absetzen.