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Denkmal-geschΓΌtztes Haus muss saniert werden

2.6.2025
Avatar von JΓΌrgen Sinn
JΓΌrgen Sinn
1 Minuten

Denkmalschutz verpflichtet EigentΓΌmer zur Sanierung und Erhaltung, auch bei hohen Kosten.

Wer ein denkmal-geschΓΌtzte Immobilie kauft bzw. besitzt, muss es auch sanieren bzw. erhalten, wenn dies notwendig ist. EigentΓΌmer kΓΆnnten sich dann nicht mit zu hohen Kosten rausreden, sagt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 2 M 16/25). Eine notdΓΌrftige Sanierung ist dabei auf Dauer nicht zulΓ€ssig. Die Pflicht, ein erhaltenswertes GebΓ€ude auch zu erhalten, ist EigentΓΌmern zumutbar, so die Richter.