Wer ein denkmal-geschützte Immobilie kauft bzw. besitzt, muss es auch sanieren bzw. erhalten, wenn dies notwendig ist. Eigentümer könnten sich dann nicht mit zu hohen Kosten rausreden, sagt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 2 M 16/25). Eine notdürftige Sanierung ist dabei auf Dauer nicht zulässig. Die Pflicht, ein erhaltenswertes Gebäude auch zu erhalten, ist Eigentümern zumutbar, so die Richter.

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