Wer ein denkmal-geschΓΌtzte Immobilie kauft bzw. besitzt, muss es auch sanieren bzw. erhalten, wenn dies notwendig ist. EigentΓΌmer kΓΆnnten sich dann nicht mit zu hohen Kosten rausreden, sagt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 2 M 16/25). Eine notdΓΌrftige Sanierung ist dabei auf Dauer nicht zulΓ€ssig. Die Pflicht, ein erhaltenswertes GebΓ€ude auch zu erhalten, ist EigentΓΌmern zumutbar, so die Richter.

News