Installieren Wohnungs- oder Haus-Eigentümer aus energetischen Gründen eine neue Heizung, dann darf die Miete erhöht werden, selbst wenn der Energie-Verbrauch dadurch gar nicht gesunken ist. Dieses Grundsatz-Urteil fällte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 281/23). Für eine wirksame Miet-Erhöhung kommt es nicht auf den tatsächlichen Energie-Verbrauch nach dem Heizungstausch an. Denn der Verbrauch hänge maßgeblich vom Heiz-Verhalten eines Mieters ab. Entscheidend sei, dass die neue Heizung effizienter sei und ein geringerer Energie-Verbrauch zu erwarten sei.

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