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Rente

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für Sie

06/06/2025
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Jürgen Sinn

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag nur vergleichsweise wenige Worte zur Rente gesagt. Was sich dahinter verbirgt, steht hier. Und wenn Sie den Koalitionsvertrag selbst lesen wollen, hier finden Sie das Original: https://www.koalitionsvertrag2025.de

KI Midjourney, Agentur2

Résumé

Die Bundesregierung sichert das Rentenniveau von 48 % bis 2031 – Renten steigen weiter kräftig. Reformen sind vertagt, Beiträge bleiben stabil, Steuerzahler zahlen mit. Wer bald in Rente geht, profitiert. Die Rente ab 45 Beitragsjahren bleibt abschlagsfrei, Flexirente wird attraktiver, Hinzuverdienstgrenzen steigen. Jetzt ist die Zeit, Rentenansprüche clever zu optimieren. Rente&Co erklärt die wichtigsten Details des Koalitionsvertrages.

„Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern.“

Das heißt:

Mindestens bis 2031 wird es außergewöhnliche Renten-Erhöhungen geben. Maßstab sind die 48% Bruttorente der Standard-Eckrente bezogen auf das Durchschnittsgehalt. Heißt: Jeder wird profitieren!

„Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus.“

Das heißt:

Mehr-Ausgaben werden nicht durch höhere Renten-Beiträge finanziert, sondern aus Steuern. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

„Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest.“

Das heißt:

Sollte sich das Verhältnis von Arbeitnehmern und Rentner verschlechtern, (was aktuell bereits der Fall ist), sorgt der Nachhaltigkeitsfaktor eigentlich dafür, dass die Renten langsamer steigen. Doch die 48%-Garantie steht über allem – faktisch wird der Nachhaltigkeitsfaktor dadurch ausgesetzt, auch wenn die Koalition grundsätzlich dafür ist. Davon profitiert jeder.

„Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren. Deshalb werden wir im Jahr 2029 im Hinblick auf diese Faktoren die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.“

Das heißt:

2029 will Daten neu bewerten. Heißt: In dieser Legislatur-Periode passiert nichts Grundsätzliches mehr. Und ob eine neue Bundesregierung ab 2029 etwas unternimmt, weiß niemand. Und wenn, würden sich Änderungen erst spät in den 30er-Jahren ergeben. Gut für alle, die schon in Rente sind bzw. in den nächsten Jahren in Rente gehen.

„In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen.“

Das heißt:

Eine Kommission soll Vorschläge zur Reform der Rente erarbeiten. Deren Ergebnisse sollen 2027 vorliegen. Heißt: Kurz vor dem nächsten Wahlkampf. Unwahrscheinlich, dass daraus auf absehbare Zeit ein Gesetz entsteht. Erschwerend kommt für die Kommission (und die politischen Parteien) hinzu, dass man nicht nur die gesetzliche Rente betrachtet, sondern auch noch die privaten Altersvorsorge und die Betriebsrenten – komplizierter geht es kaum. Heißt: Auf absehbare Zeit ändert sich nichts.

„Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.“

Das heißt:

45 Beitragsjahre, also die Rente für besonders langjährig Versicherte, gelten weiter als Maßstab für eine abschlagsfreie Rente. Daran wird nichts geändert. Gut für alle mit vielen Berufsjahren, die diese Frührente anstreben.

„Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“

Das heißt:

Auch ein höheres Rentenalter gibt es nicht. Es bleibt bei 63 Jahren (mit Abschlag), maximal 65 (ohne Abschlag) und maximal 67 (wenn keine 45 Jahre vorliegen). Gut für jeden, weil langfristig sicher geplant werden kann. undWer freiwillig über die Regelaltersgrenze hinausarbeitet, soll neben einer Renten-Aufstockung (6% pro Jahr der Weiterarbeit) auch noch Teile des Gehalts steuerfrei erhalten. Optimal für alle, die Spaß an der Arbeit haben.

„Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen. Darüber hinaus verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente. Wir prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.“

Das heißt:

Bessere Regeln soll es auch für Hinterbliebene geben. Wer also eine Witwen- oder Witwer-Rente erhält, darf mit höheren Freibeträgen rechnen; es wird also weniger bzw. später Einkommen angerechnet – auch eine gute Nachricht.

Kommen jetzt die Goldenen Jahre für Rentner?

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Jürgen Sinn
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Weil die neue Bundesregierung notwendige Renten-Reformen vertagt, können sich Rentner und Arbeitnehmer über viele Jahre mit kräftig wachsenden Renten-Ansprüchen freuen. Umso wichtiger ist, dass jeder diese kurze Phase nutzt, um die eigene Rente zu optimieren.

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Dank der Pläne der neuen Bundesregierung profitieren auch viele Arbeitnehmer von den goldenen Renten-Jahren.

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CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag nur vergleichsweise wenige Worte zur Rente gesagt. Was sich dahinter verbirgt, steht hier. Und wenn Sie den Koalitionsvertrag selbst lesen wollen, hier finden Sie das Original: https://www.koalitionsvertrag2025.de