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Vorsorge

Die wichtigsten Vollmachten

7.4.2025
Avatar von Jürgen Sinn
Jürgen Sinn
2 Minuten

Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Vollmachten.

Illustration: shutterstock/Alexander Limbach

Zusammenfassung

Eine umfassende Vorsorgeplanung umfasst Bank-/Depot-Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Post- und Sorgerechtsvollmachten, ein Testament, Vollmachten für digitalen Nachlass sowie Vorsorgevollmachten, um finanzielle, medizinische und alltägliche Entscheidungen zu regeln.

1. Bank-/Depot-Vollmacht:

Wichtig, weil sonst niemand auf das Konto zugreifen kann. Banken verlangen dafür oft, dass deren Formulare benutzt werden.

2. Betreuungs-Verfügung:

Hier geht es darum, wer einen langfristig betreuen, also auch für einen entscheiden soll, falls man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Das kann über die Vorsorge-Vollmacht geregelt werden; es kann aber auch jemand anderes bestimmt werden, z.B. jemand der sich via Vorsorge-Vollmacht um finanzielle Dinge, jemand zweites der sich via Betreuungs-Vollmacht um das Alltagsleben kümmert.

3. Patientenverfügung:

Hier wird festgelegt, welche medizinischen, auch lebensverlängernden Maßnahmen man möchte bzw. welche man ablehnt.

4. Post-Vollmacht:

Dies ist oft Teil einer Vorsorge-Vollmacht, also in Summe weniger wichtig. Im Alltag kann es aber sinnvoll sein, diese gesondert auszustellen, um nicht jedes Mal gegenüber einem Postboten oder auch einem Pflegeheim die Vorsorge-Vollmacht vorlegen zu müssen.

5. Sorgerechts-Verfügung:

Dies ist vor allem für Eltern von minderjährigen Kindern wichtig. Letztlich wird damit die Frage beantwortet: Wer soll das Sorgerecht für die Kinder erhalten? Die Verfügung ist rechtlich nicht bindend, wird aber z.B. von Jugendämtern berücksichtigt.

6. Testament:

Damit wird der Nachlass geregelt, also wer soll was erben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die vielfach erhebliche Nachteile mit sich bringt, z.B. Erbengemeinschaft, oder dass Familien (Patchwork) blockiert werden, über Vermögen zu verfügen.

7. Vollmacht für digitalen Nachlass:

Daran denken nur wenige – es sollte auch jemand bestimmt werden, der sich darum kümmert, also z.B. Email-Konten oder Digital-Abos löscht.

8. Vorsorge-Vollmacht:

Damit bestimmt man, wer für einen entscheiden soll, falls man dies selbst (Unfall oder Krankheit) nicht mehr kann. Ehepartner haben dafür nur ein zeitlich befristetes Not-Recht und auch nur für bestimmte Dinge; Kinder haben kein Vertretungsrecht gegenüber den Eltern. Die Vorsorge-Vollmacht umfasst mehrere Teile, z.B. zu gesundheitlichen, finanziellen oder behördlichen Aspekten.