Ab der Volljährigkeit hat nur noch das Kind das alleinige Verfügungsrecht über den Sparplan.
Vorsorge

Am 18. Geburtstag ändert sich alles

7.5.2025
Avatar von Jürgen Sinn
Jürgen Sinn
1 Minuten

Viele Eltern und Großeltern sparen regelmäßig Geld für Kinder oder Enkel. Doch sobald diese volljährig sind, ist das so einfach nicht mehr möglich.

Foto: KI Midjourney/Agentur2

Zusammenfassung

Viele Familien starten bei der Geburt eines Babys einen Sparplan. Ab dem 18. Geburtstag hat das Kind das alleinige Verfügungsrecht über das Depot. Eltern sollten mit dem Kind und der Bank klären, ob und wie der Sparplan weitergeführt wird.

Es ist in vielen Familien Tradition: Wird ein Baby geboren, starten Eltern oder Großeltern einen Sparplan (klassisch oder mit Fonds bzw. ETFs), in den jeden Monat ein kleiner Betrag eingezahlt wird.

Jahrelang klappt das Einzahlen und Ansparen auch problemlos. Bis der 18. Geburtstag des Kinds oder Enkels naht. Denn dieser Tag ändert alles:

  • Ab der Volljährigkeit hat nur noch das Kind das alleinige Verfügungsrecht über den Sparplan bzw. das Depot; die Eltern als gesetzliche Vertreter verlieren ihre bisherigen Befugnisse.
  • Heißt auch: Nur noch das Kind bestimmt über das angesparte Geld; Eltern bzw. Großeltern, selbst wenn sie Jahre alleine eingezahlt haben, erhalten auch keine Auskunft mehr über das Depot.
  • Weitere Einzahlungen, z.B. ETF-Kaufaufträge aus dem Sparplan, sind nur noch möglich, wenn das Kind zustimmt bzw. Eltern oder Großeltern dazu bevollmächtigt hat.

Vollmacht für Eltern und Großeltern

Was tun? Mit dem Kind reden und gemeinsam klären, ob der Sparplan weitergeführt werden soll und wenn ja wie. Und wenn Eltern oder Großeltern weiter einzahlen sollen, dann benötigen die dafür die Zustimmung bzw. teilweise sogar eine Vollmacht der Bank. Deshalb auch mit der Bank klären, was dafür notwendig ist.