Zusammenfassung
Die geplante Reform der Mütterrente soll eine rentenrechtliche Gleichstellung aller Kinder bringen – unabhängig davon, ob sie vor oder nach 1992 geboren wurden. Bisher erhalten Mütter für Kinder ab 1992 drei Entgeltpunkte (36 Monate Kindererziehungszeit), was aktuell rund 122,37 Euro Rente pro Monat und Kind entspricht. Für Kinder, die bis zum 31.12.1991 geboren wurden, werden nur 2,5 Entgeltpunkte (30 Monate) angerechnet – etwa 101,98 Euro monatlich. Diese Ungleichbehandlung betrifft rund 10 Millionen Mütter und führt zu einer Rentendifferenz von etwa 20 Euro pro Kind und Monat.
Eigentlich ist die Sache einfach: Jede Frau soll für jedes Kind die gleichen Renten-Ansprüche erhalten, die sog. Mütter-Rente. So legt es das neue Renten-Paket der Bundesregierung fest, dass eine rentenrechtliche Gleichstellung von Kindern vorsieht. Doch so einfach ist die Sache leider nicht. Denn die vollmundig versprochene Angleichung hat einen Haken: das Geld. Denn die Erhöhung der Mütter-Rente für Millionen Frauen bzw. die sog. Angleichung kostet jährlich 5 Mrd. Euro zusätzlich. Geld, das eigentlich der Bund der Rentenkasse überweisen müsste. Denn den höheren Auszahlungen stehen keine entsprechenden Beiträge oder Einzahlungen gegenüber. Und deshalb müssen gut 10 Millionen Frauen noch warten. Doch der Reihe nach…
Mit der dritten Stufe der Mütterrente schließen wir eine jahrzehntelange Gerechtigkeitslücke und stärken die Lebensleistung von Familien

Markus Söder
CSU-Vorsitzender und bayrischer Ministerpräsident
Eingeführt wurde die Mütterrente 2014 und dann nochmals 2019 erhöht. Seitdem gilt: Eine Frau, die
- ein Kind seit 1992 geboren hat, erhält für jedes Kind 36 Monate Kindererziehungszeiten dem Rentenkonto gutgeschrieben – das entspricht 3 Entgeltpunkten.
- ein Kind bis zum 31.12.1991 geboren hat, erhält für für jedes Kind 30 Monate Kindererziehungszeiten, das entspricht 2,5 Entgeltpunkten.
Die Folge: Eine Mutter, die bis 1991 ein Kind geboren hat, erhält für jedes Kind gut 100 Euro mehr Rente pro Monat; eine Mutter, die seit 1992 ein Kind geboren hat, für jedes Kind gut 120 Euro Rente pro Monat. Faktisch heißt das, dass im Rentenrecht das eine Kind 20 Euro mehr Rente pro Monat wert ist als das andere Kind. Betroffen von dieser „Gerechtigkeitslücke“ (CSU-Chef Markus Söder) sind etwa 10 Millionen Mütter, die aktuell dadurch benachteiligt werden..
Was wurde im Rentenpaket beschlossen?
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Das neue Gesetz sieht vor, dass es künftig eine rentenrechtliche Gleichstellung von Kindern geben soll, auch für die Frauen, die Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie erhalten künftig 6 Monate mehr Kindererziehungszeiten angerechnet und kommen dann auch auf 36 Monate. Das bringt jeder Frau, die vor 1992 ein Kind geboren hat, pro Kind gut 20 Euro mehr Rente im Monat.
122,37 Euro
Rente pro Monat erhält eine Frau für jedes Kind, das seit dem 1.1.1992 geboren wurde. Ist das Kind davor geboren, gibt es aktuell nur 101,98 Euro Rente pro Monat.
Ganz wichtig dabei: Beschlossen wurde, dass das neue Gesetz erst ab 1. Januar 2027 gelten soll.
Ab wann erhalten 10 Mio. Mütter mehr Geld?
Das heißt: Während einzelne Teile des Rentenpakets (z.B. die Aktiv-Rente: bereits seit 1. Januar 2026 in Kraft sind, müssen Mütter weiter warten. Denn auch nicht zum nächsten Januar startet die Auszahlung der höheren Mütter-Rente, sondern wahrscheinlich erst zum Jahresanfang 2028, also in etwa zwei Jahren. Früher kann die Rentenversicherung die Änderungen technisch nicht umsetzen.
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Höhere Nachzahlung 2028
Praktisch bedeutet dies, dass es für etwa 10 Millionen Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, Anfang 2028 eine höhere Renten-Nachzahlung geben wird. Denn die Beträge für 2027 werden rückwirkend ausgezahlt. Erst ab Anfang 2028 werden dann alle Frauen in Deutschland monatlich die gleichen Renten-Zuschläge für Kinder erhalten.
Auch Männer können profitieren
Von der höheren Mütter-Rente können aber auch viele geschiedene Männer profitieren, vor allem wenn sie vor 2014 geschieden wurden und es eheliche Kinder gibt. Denn durch die höhere Mütter-Rente haben ihre Ex-Frauen rückwirkend deutlich höhere Renten-Ansprüche erhalten, die eigentlich im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen gewesen wären,sprich geteilt hätten müssen. Das heißt: Geschiedene Männer, die zwei eheliche Kinder haben, sollten mit Fachanwälten für Familienrecht prüfen, ob eine Neu-Berechnung des damaligen Versorgungsausgleichs sinnvoll ist. Der Antrag für das Neu-Berechnen muss dann beim Familiengericht gestellt werden. Das Gericht wird den Antrag aber nur akzeptieren, wenn sich durch das Neu-Berechnen eine Abweichung des Versorgungsausgleichs um wenigstens 5% ergibt.
Mehr zum beschlossenen Renten-Paket:

