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Rente

Rentenpaket beschlossen: Wer profitiert?

11.12.2025
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Jürgen Sinn
6 Minuten

Der Bundestag hat nach langem Ringen dem sog. Rentenpaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit treten zum 1. Januar 2026 einige wichtige Änderungen in Kraft. Profitieren werden heutige Rentner – und alle, die in den nächsten Jahren in Rente gehen. Vertagt wurde die groß angekündigte Frühstart-Rente, also ein Zuschuss für Kinder. Und auch die Angleichung der Mütter-Rente dauert noch. Nachfolgend alle Details im Überblick.

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Zusammenfassung

Der Bundestag hat das Rentenpaket beschlossen, das die 48%-Haltelinie bis 2031 festschreibt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Rentenniveau mindestens 48% des Durchschnittslohns beträgt, was bedeutet, dass Renten mindestens so stark steigen wie die Löhne. Die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel führt zu höheren Rentensteigerungen. Besonders profitieren Gutverdiener und Rentner mit höheren Renten. Die Mütter-Rente III soll ab 2027 eine Gleichstellung bei der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder bringen. Die Aktiv-Rente erlaubt es Rentnern, die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Die Aufhebung des Anschluss-Verbots erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern beim bisherigen Arbeitgeber. Die Betriebsrente wird durch erweiterte Sozialpartnerschaften gestärkt. Die Einführung der Frühstart-Rente, die ursprünglich für alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren geplant war, wird gestreckt, sodass zunächst nur ein Jahrgang profitiert. Eine umfassende Renten-Reform ist in Planung, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken.

Nach langem Hin und Her hat der Bundestag das sog. Rentenpaket beschlossen. Hauptstreitpunkt war im Vorfeld die sog. Haltelinie von 48% bis 2031. Dies geschieht nun, in dem der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel bis 2031 weiter ausgesetzt bleibt; dieser Faktor sollte die eigentlich die Renten-Erhöhungen etwas dämpfen, wenn sich das Verhältnis von Rentner und Arbeitnehmern zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung verändert.

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Mit der Stabilisierung des Renten-Niveaus sichern wir die Rente ab, da rund die Hälfte der Älteren nur Einkommen aus der gesetzlichen Rente haben, im Osten sogar Dreiviertel

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Bärbel Bas

Bundesarbeitsministerin (SPD)

Die Kernpunkte des Rentenpakets:

1. Die 48%-Haltelinie
Das Renten-Niveau soll bis 1. Juli 2031 bei mindestens 48% des Durchschnittslohns liegen. Dies verhindert, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Oder anders ausgedrückt: Auch in den nächsten 6 Jahren steigen die Renten mindestens so stark wie die Löhne.

2. Das Renten-Niveau ist eine reine Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung und skizziert einen ideal-typischen Arbeitnehmer, der 45 Jahre Beiträge in die Rente gezahlt hat und während dieser Zeit immer durchschnittlich verdiente. In diesem – idealen – Fall soll die Rente 48% des letzten Nettolohns betragen. Das Festschreiben der 48%-Haltelinie verändert aber nichts an der Höhe der individuellen Renten-Ansprüchen.
Faktisch führt das Festschreiben der 48%-Haltelinie aber dazu, dass die Renten in den nächsten Jahren überproportional erhöht werden als es der eigentlichen Rentenformel entspricht – auf Rentner und alle, die demnächst in Rente gehen, kommen also einige goldene Jahre zu: https://www.rente-und-co.de/rente/jetzt-kommen-goldene-renten-jahre
Von der Festschreibung der 48%-Haltelinie werden besonders Gutverdiener und Rentner mit höheren Renten profitieren. Die Otto Beisheim School of Management (WHU) ermittelte, dass jemand der aktuell 2.500 Euro Rente erhält nur durch die Haltelinie 2031 gut 100 Euro mehr Rente bekommt, während jemand der aktuell 800 Euro Rente bezieht, sich durch das Festschreiben der Haltelinie bis 2031 auf nur 32 Euro mehr Rente freuen darf.


1,92%

sollen die Renten 2031 dank des Rentenpakets höher sein als ohne das neue Gesetz.

Quelle: Bundesregierung

Selbst die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Haltelinie die Renten 2031 um 1,92% höher ausfallen als ohne das Rentenpaket.
Nur die Haltelinie könnte den Bundeshaushalt bis 2039 mit gut 122 Mrd. Euro belasten, so der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung – Geld das eigentlich nicht da ist und das der Bund entweder über höhere Verschuldung oder höhere Steuern eintreiben müsste.


122 Mrd. Euro


kostet die 48%-Haltelinie den Bund zusätzlich bis 2039, errechnete der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung.

Mütter-Rente III
Alle Mütter sollen rentenrechtlich gleichgestellt werden und für ein Kind dieselben Leistungen erhalten. Das heißt: Frauen, die ein Kind vor 1992 geboren haben, sollen mehr Geld bekommen. Bisher erhält eine Frau, die ein Kind ab dem 1.1.1992 geboren hat 36 Monate Kindererziehungszeit für die Rente angerechnet – das entspricht 3 Entgeltpunkten und damit aktuell 122,37 Euro monatlicher Rente für jedes seit 1992 geborene Kind. Frauen, die ein Kind aber vor dem 31.12.1991 geboren haben, erhalten aktuell nur 30 Monate Kindererziehungszeit, damit 2,5 Entgeltpunkte und somit je Kind nur 101,98 Euro mehr monatliche Rente. Heißt: Manche Kinder sind rentenrechtlich 20 Euro je Monat mehr wert als andere. Diese Ungleichbehandlung soll gestoppt werden. Aber nicht sofort. Sondern das Gesetz dazu soll erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – das heißt ältere Frauen werden noch ein Jahr länger benachteiligt. Und dann soll die Auszahlung der höheren Rente auch nicht im Januar 2027 starten, sondern erst zum Jahresanfang 2028; dann soll es aber rückwirkend für 2027 Geld geben. Faktisch heißt das, dass Millionen ältere Frauen weiter weniger Geld erhalten als jüngere Mütter.
Aber: Die rentenrechtliche Gleichstellung kostet die Rentenkasse bis 2039 weitere 63 Mrd. Euro.

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Von der höheren Mütter-Renten profitieren rund 10 Millionen Frauen

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Bärbel Bas

Bundesarbeitsministerin (SPD)

3. Aktiv-Rente
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und noch berufstätig ist, darf 2.000 Euro pro Monat steuerfrei erhalten. Das ist der Kern der neuen Aktiv-Rente. Vom neuen Steuerfreibetrag (24.000 Euro im Jahr) profitiert aber nur, wer die Regelaltersgrenze überschritten und einen sozialversicherungspflichtigen Job hat. Leer gehen alle aus, die eine vorgezogene Rente erhalten und noch arbeiten, aber auch alle, die als Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Beamte noch arbeiten sowie alle in der Land- und Forstwirtschaft.


230.000

Männer und Frauen dürften von der neuen Aktiv-Rente ab Januar profitieren. Davon geht die Bundesregierung in ihren Plänen aus. Insgesamt sollen Rentner, die noch arbeiten, um insgesamt 890 Millionen Euro entlastet werden.


Wichtig ist: Der neue Steuerfreibetrag der Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, das heißt er erhöht nicht den Steuersatz für die restlichen Einkünfte. Besonders lukrativ ist die Aktiv-Rente für alle mit gut bezahlten Büro- oder Dienstleistungs-Jobs, die in der Regel auch gute Renten erhalten. Mehr zur Aktiv-Rente gibt es hier:

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„Wir wollen das Arbeiten für Rentner attraktiver machen“

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Friedrich Merz

Friedrich Merz, Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender

4. Aufhebung Anschluss-Verbot
Um die Weiter-Beschäftigung von Rentnern zu erleichtern, wird ein Detail im Arbeitsrecht geändert. Das heißt: Rentner können zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren und dürfen dort auch einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Eine solche Befristung war bisher nicht erlaubt, wenn es zuvor beim selben Arbeitgeber bereits einmal einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag gab. Es gibt nur einen Haken: Der Abschluss eines sog. sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags beim bisherigen Arbeitgeber soll erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich sein.


5. Stärkung der Betriebsrente
Teil des Rentenpakets ist auch, dass sog. Sozialpartnerschaften ausgebaut werden. Hier können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung organisieren. Künftig sollen sich auch Firmen daran beteiligen können, die nicht tarifgebunden sind. Zudem soll die automatische Entgeltumwandlung erleichtert werden. Das heißt, Arbeitnehmer haben es noch einfacher, eine eigene private Altersvorsorge über Gehaltsumwandlung aufzubauen, an der sich der Arbeitgeber beteiligen muss. Profitieren sollen hier alle Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen.

6.Frühstart-Rente
Ursprünglich war geplant, dass ab 2026 jedes Kind zwischen 6 und 18 monatlich 10 Euro vom Staat erhält, um damit eine private Altersvorsorge aufzubauen. Doch dieses Vorhaben ist erstmal gestoppt bzw. gestreckt worden.

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„Die Frühstart-Rente ist der Grundstein für eine kapitalgedeckte Altersversorgung, damit die Menschen im Alter besser abgesichert sind“

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Friedrich Merz

Friedrich Merz, Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender

Das heißt: Eingeführt werden soll die Frühstart-Rente auch 2026, und zwar rückwirkend zum 1. Januar (aktuell gibt es nämlich noch keinen Gesetzes-Entwurf). Allerdings sollen nicht alle Kinder zwischen 6 und 18 in den Genuss von 10 Euro monatlich kommen, sondern zuerst nur ein Jahrgang. Heißt: 2026 würden nur Kinder, die 2020 geboren wurden, die 10 Euro monatlich für ein Wertpapier-Depot erhalten. Ist das Kind heute schon 6 oder älter, geht man leer aus. 2027 sollen dann, so der Plan, alle Kinder profitieren, die 2021 geboren wurden. Faktisch heißt das: Vom ursprünglichen Versprechen (‚alle Kinder‘) bleibt relativ wenig übrig.
Mehr zur Frühstart-Rente und wie Eltern bzw. Großeltern besser für ihre Kinder bzw. Enkel vorsorgen können, gibt es hier:

Schließlich wurde von der Bundesregierung auch verabredet, dass eine große Renten-Reform kommen soll, dass dafür eine Renten-Kommission bis Mitte nächsten Jahres Vorschläge erarbeiten soll. Ob das hilft, das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rente zu steigern, ist ungewiss – aktuell haben nur noch 17% der Bundesbürger Vertrauen in die Rente, noch nie waren es weniger.