Nun hatte das Bundessozialgericht das letzte Wort: Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner erhalten keinen Freibetrag bei den Krankenkassen-Beiträgen (Az.: B 12 KR 9/23, B 12 KR 3/23, B 12 KR 11/23) – pflichtversicherte Rentner dagegen dürfen 187,25 Euro Betriebsrente im Monat erhalten, ohne dass darauf Krankenkassen-Beiträge zu zahlen sind; nur für den Teil der Betriebsrente, der darüber liegt, müssen sie auch Krankenkassen-Beiträge zahlen. Diese Ungleichbehandlung zwischen freiwillig und pflichtversicherten Rentner ist erlaubt, so die obersten Sozialrichter in diesem Grundsatz-Urteil. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in anderen Verfahren die ungleiche Behandlung erlaubt.

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