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Allianz darf Riester-Rente nicht nachträglich kürzen

4/7/2025
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Jürgen Sinn
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Streitpunkt ist der sogenannte Rentenfaktor

Ein wichtiger Etappen-Sieg: Die Allianz darf Riester-Sparern nicht nachträglich den Renten-Anspruch kürzen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte entsprechende Klauseln in den Versicherungsbedingungen für unwirksam (Az.: 2 U 143/23). Es war das erste Mal, dass ein Oberlandesgericht eine Klage dazu entschied. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da wegen der großen Bedeutung für alle Riester-Verträge die Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist. Streitpunkt ist der sog. Rentenfaktor, der zum Berechnen der Rente dient. In den Vertragsklauseln steht meist, dass Versicherer diesen Faktor kürzen dürfen, ohne dass Versicherte zustimmen müssen, wodurch die Rente sinkt. Besonders ärgerlich ist, dass niedrigere Zinsen am Kapitalmarkt eine solche Senkung rechtfertigen, dass aber in den Verträgen nichts vermerkt ist, dass der Faktor sich erhöht, wenn Zinsen steigen.

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