Unfallopfer haben Anspruch auf Schadensersatz.
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Renten-Nachteile ausgleichen

14.2.2025
Avatar von Jürgen Sinn
Jürgen Sinn
2 Minuten

Wer unverschuldet einen Unfall hat, sollte unbedingt auch einen Antrag stellen, um spätere Nachteile bei der Rente zu vermeiden.

Illustration: Shutterstock.com

Zusammenfassung

Jährlich werden 330.000 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt und fast eine Million Mal ereignen sich Arbeitsunfälle. Bei schweren Verletzungen sollten Betroffene nicht nur an Unfallrente oder Schadensersatz denken, sondern auch an mögliche finanzielle Spätfolgen. Unfallopfer haben Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Viele denken jedoch nicht an mögliche Nachteile bei der gesetzlichen Rente, z.B. durch früheren Renteneintritt oder geringere Beiträge aufgrund von Kranken- oder Verletztengeld. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Unfallopfer eine abschlagsfreie Regelaltersrente erhalten müssen, auch wenn sie zuvor eine vorgezogene Rente mit Abschlägen bezogen haben. Unfallopfer sollten daher einen Renten-Regress beantragen, um ihre Ansprüche auf die Rentenkasse zu übertragen. Dies betrifft nicht nur Verkehrs- oder Arbeitsunfallopfer, sondern auch Opfer von Gewalttaten. Der Antrag kann auch von Personen gestellt werden, die bereits wegen eines Unfalls in Rente sind. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.

330.000 Menschen werden jedes Jahr bei einem Verkehrsunfall verletzt; fast eine Million Mal passiert pro Jahr ein Arbeitsunfall. Meist geht es glimpflich ab. Sind die Verletzungen aber schwerer, sollte nicht nur an Unfallrente oder Schadensersatz gedacht werden, sondern auch an finanzielle Spätfolgen.

Auch an Spätfolgen denken

Generell gilt: Unfallopfer haben Anspruch auf Schadensersatz (§823 BGB). Dazu zählen neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld auch der Verdienstausfall. Aber die meisten denken nur an akute Schäden und weniger daran, dass sich auch Nachteile bei der gesetzlichen Rente ergeben könnten, z.B. weil man früher in Rente muss und dann Abschläge hat.


Viele Renten-Nachteile möglich

Nachteile bei der späteren Rente können aber auch entstehen, weil beim längeren Bezug von Kranken- oder Verletztengeld weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen. Oder weil vorübergehend der Bezug von EM-Rente nötig wird. Die finanziellen Folgen, auch wenn sich diese erst nach Jahrzehnten zeigen, können gravierend sein.

Gerichte helfen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat aber entschieden, dass Unfallopfer auch dann eine abschlagsfreie Regelaltersrente erhalten müssen, auch wenn sie zuvor wegen eines Unfalls eine vorgezogene Rente mit Abschlägen bezogen wurde (Az: B 13 R 13/17 R). Praktisch heißt das: Unfallopfer sollten einen Renten-Regress beantragen. Vereinfacht bedeutet dies, dass Ansprüche eines Unfallopfers auf die Rentenkasse übergehen. Mit der Folge, dass die Rentenversicherung eine ungekürzte Rente an Unfallopfer zahlt, sich die Zusatzkosten aber vom Unfallverursacher wiederholt. Allerdings geschieht dies nur, wenn Unfallopfer einen Antrag gestellt haben.


Renten-Regress beantragen

Gestellt wird dieser Antrag über das Formular F 0870 der Rentenversicherung. Dies betrifft aber nicht nur Unfall-Opfer im Verkehr bzw. am Arbeitsplatz, sondern auch Opfer von Gewalttaten. Wird der Antrag genehmigt, dann rechnet die Rentenkasse so, als hätte es den Unfall nie gegeben; eine Kürzung wegen geringerer Beiträge entfällt. Wichtig: Diesen Antrag kann auch stellen, wer bereits wegen eines Unfalls in Rente ist bzw. eine gekürzte Rente hat. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.