Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen steuerlich als Basisschutz – und sind deshalb unbegrenzt absetzbar. Das gilt aber nicht für private Versicherungen wie eine Pflege-Zusatz-Police, sagt der Bundesfinanzhof (Az.: X R 10/20). Beiträge zu privaten Vorsorge-Versicherungen gehören nicht zum Basis-Schutz, so die Richter, und bringen damit nicht zwangsläufig Steuer-Vorteile. Denn bei privater Vorsorge außerhalb des Basis-Schutzes gibt es Höchstgrenzen.

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Private Zusatz-Versicherungen mindern Steuern nicht zwangsläufig
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt absetzbar.
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