Der Bundesgerichtshof hat in einem wichtigen Urteil die Rechte von Riester-Sparern gestärkt. Das oberste deutsche Zivilgericht untersagte der Allianz-Versicherung einseitig den Renten-Faktor zu senken, was zu deutlich geringeren Renten führt. Im verhandelten Fall kürzte die Versicherung den Renten-Faktor um 20% - von etwa 38 Euro monatlicher Rente je 10.000 Euro Versicherungssumme auf etwa 30 Euro. Betroffen davon sind aktuell fondsgebundene Riester-Verträge. Da aber entsprechende Klauseln nicht nur von der Allianz, sondern von praktisch allen Versicherern genutzt werden und nicht nur bei fondsgebundenen Riester-Verträgen, sondern auch bei anderen, hat das BGB-Urteil (Az.: IV ZR 34/25) weitreichende Folgen für hunderttausende Sparer. Zwar verwarf der BGH nicht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kürzung des Renten-Faktors. Erlaubt sei zwar, dass weiter eine Kürzung erlaubt sei, wenn sich die Kalkulations-Grundlagen (z.B. durch anhaltend niedrige Zinsen) verändert haben; doch dann müsse auch die Erhöhung vorgesehen seien, falls sich die Bedingungen wieder änderten, so der BGH. Die bisher verwendete Klausel sei deshalb rechtswidrig, weil sie Sparer einseitig benachteilige. Für Sparer bedeutet dies, den eigenen Riester-Vertrag zu prüfen und ggf. bereits jetzt Einspruch dagegen einzulegen.
17%
der Bundesbürger nur noch haben Vertrauen in die gesetzliche Rente – so wenige wie noch nie. Vor 5 Jahren lag dieser Wert noch bei 22%. Auch viele andere Arten der Altersvorsorge wie Betriebsrente, Versicherungen oder eine vermietete Immobilie verlieren an Vertrauen. Das höchste Zutrauen genießt nach wie vor die eigene Immobilie mit 44%.

