Wer ein denkmal-geschรผtzte Immobilie kauft bzw. besitzt, muss es auch sanieren bzw. erhalten, wenn dies notwendig ist. Eigentรผmer kรถnnten sich dann nicht mit zu hohen Kosten rausreden, sagt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 2 M 16/25). Eine notdรผrftige Sanierung ist dabei auf Dauer nicht zulรคssig. Die Pflicht, ein erhaltenswertes Gebรคude auch zu erhalten, ist Eigentรผmern zumutbar, so die Richter.

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