Ein Tarifvertrag ist ungültig, wenn darin festgelegt ist, dass auch Teilzeitkräfte Überstunden-Zuschläge erst ab der 41. Wochenarbeitsstunde erhalten, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 118/23). Bei Überstunden-Zuschlägen müssten die individuell vereinbarten Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Es lasse sich die Zuschläge auch nicht damit begründen, dass eine besondere Belastung durch Überstunden (weshalb es Zuschläge gibt) erst durch Arbeitszeiten ergeben, die über eine volle Stelle hinausgehen. Weitere aktuelle Urteile finden Sie auch auf unserer Internet-Seite: https://www.rente-und-co.de/news

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