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Straßen-Ausbau-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

5.12.2025
Avatar von Jürgen Sinn
Jürgen Sinn
1 Minuten

Grundstücksbesitzer können Straßensanierungskosten nicht steuerlich absetzen, sagt das Gericht.

In vielen Gemeinden müssen Grundstücksbesitzer zum Teil hohe Summen zahlen, wenn die Straße saniert wird. Diese Aufwendungen sind aber keine außergewöhnlichen Belastungen, sagt das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 9 K 56/22), und können somit nicht steuerlich abgesetzt werden. Den Ausgaben stehe ein Gegenwert gegenüber, nämlich ein in der Regel höherer Grundstückswert. Was als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar ist, zeigt unser Ratgeber: https://www.rente-und-co.de/vorsorge/belastungen-von-der-steuer-absetzen